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Herstellung von Rezepturen

Hier geben wir Ihnen einen Einblick, worauf es bei der Herstellung von Rezepturen ankommt und warum dies nicht sofort geschieht.

Die Schritte bis zu der fertigen Rezeptur

Schritt 1: Annahme der Rezeptur

Sie haben aus ihrer Arztpraxis eine Rezeptur verschrieben bekommen. Für uns ist zunächst formal wichtig, dass es sich um eine eindeutige Verschreibung handelt. Sollte es Unklarheiten diesbezüglich geben, dann müssen wir diese mit der Arztpraxis besprechen.

Schritt 2: Prüfung der Plausibilität

Nun müssen wir prüfen, ob die Verschreibung für die Zweckbestimmung geeignet ist. Eine Rezeptur muss also für die Patientengruppe geeignet sein und die Wirkstoffe für das Alter und das Indikationsgebiet zugelassen sein.

Im EInzelfall ist auch eine Eignung für das Geschlecht (z.B. hormonelle Wirkstoffe) zu prüfen.

Danach wird die chemikalische Kompatibilität der Wirkstoffe untereinander bzw. in das zu verarbeitende Medium geprüft.

Als einfaches Beispiel: Ist der Wirkstoff in der Cremegrundlage haltbar, also ist eine Einarbeitung möglich, ohne die Qualität der Cremegrundlage oder des Wirkstoffs signifikant zu beeinträchtigen?

Schritt 3: Anpassung der Rezeptur (optional)

Sollte in Schritt 2 eine Anpassung erforderlich sein, wird diese nun vorgenommen.

Wir orientieren uns hierbei an geprüften Rezepturen (vornehmlich des NRF), um eine maximal mögliche Qualität (insbesondere Haltbarkeit) gewährleisten zu können.

Insbesondere der Einsatz von ggf. erforderlichen Hilfsstoffen (z.B. Konservierungsmittel, Antioxidantien, Viskositätserhöher usw.) wird hier geprüft.

Es kann aus Stabilitätsgründen sein, dass die Grundlage (also Wechsel von Creme A zu B) gewechselt werden muss, wobei darauf geachtet wird, dass die Eigenschaften möglichst ähnlich sind.

Schritt 4: Ablehnung der Rezeptur (optional)

Es ist für uns nicht möglich Wirkstoffe auszutauschen, dies ist nur durch die Änderung des Arztrezepts möglich.

Auch, wenn die Rezeptur beispielsweise bedenklich Wirkstoffe enthält oder einen Off-Label-Use (also Nutzung außerhalb der offiziellen Zulassung), der sich nicht aufklären lässt, kann eine Rezeptur abgelehnt werden.

Auf Wunsch können wir Ihnen eine schriftliche Stellungnahme abfassen, die sie in der Arztpraxis dann vorlegen können.

Schritt 5: Bestellung der Ausgangsstoffe

Sofern wir nun die fertige Rezepturvorschrift fertiggestellt haben, prüfen wir die Bestellbarkeit der Ausgangsstoffe. Sollten sich alle Ausgangsstoffe bestellen lassen, kommt es zur Anfertigung.

Schritt 6: Dokumentation

Für die Anfertigung benötigen wir im Durchschnitt zwei Werktage. Das klingt im ersten Eindruck lang, ist es jedoch nicht, wenn man die dahinterstehende Arbeit besser versteht.

Für jeden Ausgangsstoff müssen wir ein Prüfprotokoll anfertigen, für die Plausibilität der Rezepturvorschrift und die Herstellung der Rezeptur ist auch jeweils ein Protokoll erforderlich. Zudem wird dies dann qualitätsgesichert, also eine Vieraugenkontrolle.

Erst dann kommt es zur Freigabe der fertigen Rezeptur, die eine hohe Qualität aufweist.

Schritt 7: Abholung

Wir lagern für Sie die Rezeptur entsprechend der Bedürfnisse der Formulierung: Also dunkel und bei maximal 25°C und einer möglichsten geringen Luftfeuchtigkeit.

Sofern erforderlich lagern wir Ihre Rezeptur auch bei Kühlschranktemperaturen (2 bis 8°C).

PS: Wir vereinbaren mit Ihnen bei der Annahm einer Rezeptur einen Termin für die früheste Möglichkeit die Rezeptur abzuholen.